AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Ver­träge über die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für alle damit im Zusammen­hang stehenden Bewirtungen und für sonstige Leistungen und Lieferungen des Hotels.

§ 2 Vertrag

  1. Der Vertag kommt erst durch die rechtsgültige Unterschrift durch den Besteller und die Ver­tragsannahme (Bestätigung des Hotels) zu­stande.
  2. Das Landhotel DER SCHAFHOF AMORBACH verpflichtet sich, die reservierten Räumlichkeiten bereitzustellen sowie die be­stellten Dienstleistungen zu erbringen.
  3. Der Veranstalter garantiert, dass die bestellte Veranstaltung auf dem SCHAFHOF stattfindet und er die vereinbarten Preise für die Leis­tungen des Hotels zahlen wird.
  4. Ab 23:00 Uhr in der Nacht erheben wir für unser Service-Team einen Zuschlag von € 180,00 pro angefangener Stunde.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jewei­lige gesetzliche MwSt. ein. Ändert sich nach Vertragsabschluß die Mehrwertsteuer, so ändern sich die vereinbarten Preise entspre­chend.
  2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Ver­tragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöhen sich die vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechneten Preise, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemes­sen, höchstens jedoch um 10 % erhöht werden.
  3. Alle Rechnungen sind binnen 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
  4. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine ange­messene Vorauszahlung zu verlangen.
  5. Kreditkarten werden zur Begleichung von Bankettrechnungen, Sonderveranstaltungen und Tagungen nicht akzeptiert.

§ 4 Rücktritt des Veranstalters (Stornierung)

  1. Absagen des Veranstalters sind in schriftlicher Form (auch Telefax oder E-Mail) vorzunehmen.
  2. Bei Stornierung oder teilweiser Stornierung ist das Hotel berechtigt, den entstandenen Ausfall in Rechnung zu stellen, falls nicht eine andere gleichwertige Veranstaltung gebucht wird. Sollten unvorhersehbare, triftige Gründe vorlie­gen, wird sich das Hotel bemühen, die Sache so kulant wie möglich zu behandeln.
  3. Falls der Veranstalter storniert, gelten folgende Richtlinien: Bei Rücktritt ab der 20. Woche vor dem Veranstaltungstermin ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zur Raum­miete 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen. Bei Stornierungen ab der 12. Woche vor dem Veranstaltungstermin 70% des Umsatzes.
  4. Der Umsatz setzt sich aus dem Preis für das Menü bzw. für die Speisen zuzüglich 50 % davon für nicht verzehrte Getränke zusammen und wird mit der vereinbarten Personenzahl multipliziert.
  5. Falls Zimmer storniert werden, die nicht an­derweitig vermietet werden können, so ist das Hotel berechtigt, bei Absage von bis zu einer Woche vor dem Termin 70% der gebuchten Leistung in Rechnung zu stellen. Sofern sich der Veranstalter verpflichtet aufgrund der Veranstaltung alle Zimmer zu belegen, so sind diese zu keinem Zeitpunkt kostenlos stornierbar und werden zu 100% verrechnet.

§ 5 Rücktritt des Hotels

  1. Wird die Vorauszahlung auch nach verstrei­chen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht ge­leistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Ver­trag berechtigt.
  2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzu­treten, beispielsweise falls
  •  höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertra­ges unmöglich machen;
  •  Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen ge­bucht werden;
  •  das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Anse­hen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  1. Das Hotels hat den Veranstalter von der Aus­übung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  2. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder groß fahrlässigem Verhalten des Hotels.

§ 6 An- und Abreise

  1. Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 16.00 Uhr möglich. Die Zimmerrück­gabe hat bis spätestens 11.00 Uhr zu erfolgen. Danach kann das Hotel bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %.
  2. Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, kann das Hotel anderweitig vergeben.

§ 7 Änderung der Teilnehmerzahl

  1. Eine verbindliche Teilnehmerzahl muss dem Hotel eine Woche vor Veranstaltungstermin vorliegen; sie ist Grundlage für die Rechnungs­erstellung.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 % wird vom Hotel bei Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abwei­chungen wird die ursprünglich gemeldete Teil­nehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  • Bei Abweichung der Teilnehmerzahl von mehr als 10 % nach unten, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
  1. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten An­fangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leis­tungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

§ 8 Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Verein­barung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

§ 9 Dekorationen

  1. Die Verwendung von Dekorationsmaterial und ähnlichen Gegenständen bedarf unserer vorhe­rigen schriftlichen Zustimmung. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Der Veranstalter hat für die sichere Anbringung und leichte Ent­fernbarkeit Sorge zu tragen. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung mit uns, muss das vom Veranstalter gestellte Dekorationsmaterial un­verzüglich nach Ende der Veranstaltung wieder entfernt und abgeholt werden.
  1. Die Blumendekoration ist nicht im Menüpreis inbegriffen und wird je nach gewünschtem Auf­wand gesondert berechnet.

§ 10 Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstal­tungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.

Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherun­gen, Kautionen, etc.) verlangen.
Das gilt auch für die vom Veranstalter enga­gierten Künstler.

§ 11 Technische Einrichtungen und An­schlüsse

Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrich­tungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rück­gabe.

Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anla­gen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustim­mung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pau­schal erfassen und berechnen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertra­ges, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.
  2. Eine einseitige Änderung oder Ergänzung durch den Veranstalter ist unwirksam.
  3. Ausschließlicher Erfüllungs- und Zahlungsort ist Amorbach. Bei eventuellen Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Miltenberg.
  4. Es gilt Deutsches Recht.
  5. Sollten einzelnen Bestimmungen der Allge­meinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Vorschriften.